Führerscheinentzug gilt auch für einen Auslandsführerschein

Mit dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis wird auch der Gebrauch eines Führerscheins aus dem Ausland untersagt.

Wird Ihnen der deutsche Führerschein entzogen, dann dürfen Sie nicht mehr mit einem Fahrzeug am Verkehr teilnehmen. Dies gilt auch, wenn Sie im Besitz eines zweiten, ausländischen Führerscheines sind, und zwar unabhängig davon, ob der deutsche Führerschein nur temporär oder auf Dauer entzogen wurde.

Zwar wird der Bestand des ausländischen Führerscheins durch die deutsche Verfügung nicht angegriffen. Allerdings, so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, wird die Benutzung in Deutschland automatisch untersagt. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Auslandsführerschein erst nach dem Verlust des deutschen Führerscheins ausgestellt wurde.

 
 
Ermittlungsverfahren Kreischa, Anwalt Dresden, Unfallregulierung Glashuette, Trennung Wilsdruff, Bussgeld Dresden, Mieterhoehung Coswig, Zivilrecht Kreischa, Anwalt Zivilrecht nahe Dohna, Verwarngeld Pirna, Urlaubsanspruch Kreischa